Kostenübernahme
Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Ein Rezept kann der
- Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Kinderarzt
- Hausarzt/ allg. Mediziner
- Neurologe
- Zahnarzt
- Phoniater
- Onkologe
ausstellen. Zur genauen Abklärung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie zusätzlich zu einem Phoniater überwiesen werden. Diese Fachärzte sind spezialisiert auf Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen. Adressen erfahren Sie bei Ihrem Arzt oder bei mir.
Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten, außer sie sind durch ihre Kasse davon befreit.
Patienten bis 18 Jahre (also Kinder und Jugendliche) sind von allen Zuzahlungen befreit.
Sie können auch privat mit mir abrechnen.